Sie möchten einen Rolls-Royce in Berlin kaufen? CF Motors in der Classic Remise Berlin unterstützt Sie bei der Suche nach dem passenden Fahrzeug. Unsere Modellübersicht stellt ausgewählte Rolls-Royce Baureihen vor; öffentlich angebotene Fahrzeuge und bereits verkaufte Referenzen finden Sie in eigenen Bereichen auf dieser Seite.
Phantom, Ghost, Cullinan, Wraith, Dawn und Spectre sprechen unterschiedliche Wünsche an Raum, Karosserie und Antrieb an. Besonders bei Rolls-Royce prägen die individuelle Innenausstattung und Farbkombination den Charakter des Fahrzeugs. Teilen Sie uns mit, auf welche Details Sie bei Ihrem Wunschmodell Wert legen.
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Ob Sie selbst fahren oder besonderen Wert auf den Komfort im Fond legen: Beschreiben Sie uns Ihre gewünschte Baureihe, Ausführung und Ausstattung. Bei einem gebrauchten Rolls-Royce sind außerdem Laufleistung und dokumentierte Fahrzeughistorie für die Auswahl relevant.
Ist Ihr Wunschfahrzeug nicht öffentlich gelistet, können Sie einen Rolls-Royce Suchauftrag stellen. Unser Team in Berlin bespricht die Möglichkeiten mit Ihnen. Die gezeigte Modellpalette umfasst unterschiedliche Baujahre und stellt keine aktuelle Bestandsliste dar.
Aktuell ist kein Rolls-Royce in unserem öffentlichen Fahrzeugbestand gelistet. Gerne nehmen wir Ihren Suchauftrag entgegen.
Frederick Henry Royce war mit der Qualität seines Autos französischer Herkunft so unzufrieden, dass er im April 1904 in Manchester 3 eigene Prototypen eines 2-Zylinder Fahrzeugs mit 10 PS entwickelte. Diese fuhren verlässlicher und die Mundpropaganda wollte es, dass ein Freund seines Geschäftspartners einen gewissen Charles Rolls zu einem Treffen mit Royce überredete. Rolls, einer der ersten kommerziellen Autohändler in Großbritannien, war bereits länger auf der Suche nach qualitativ hochwertigeren Fahrzeugen als jene, die er aus Belgien und Frankreich importierte, weshalb Royce und Rolls von Anfang an das gleiche Ziel verfolgten. Ohne großes Vertragswerk wurde die Idee zur „Serienproduktion“ des ersten Rolls-Royce Modells, dem Rolls-Royce 10hp verwirklicht. Rolls-Royce war geboren!
Bereits im Jahr 1911 trug der erste Silver Ghost die legendäre ́Spirit of Ecstasy ́ Kühlerfigur, eine Frauengestalt mit einem im Wind wehenden Tuch.
In den 20er Jahren waren die Fahrzeuge von Rolls-Royce bereits legendär und wurden weltweit vom Adel und Prominenten gefahren. 1931 wurde der bis dato größte Konkurrent Bentley aufgekauft, um sportlichere Selbstfahrer-Fahrzeuge anbieten zu können. Während des zweiten Weltkriegs ruhte die Produktion nach dem Tod von Henry Royce.
Ab 1946 wurden die zahlreiche Namensgeber für heutige Modelle produziert – u.a. der Dawn, Wraith und Phantom. In den 70er Jahren ging die eigentliche Firma Rolls-Royce Konkurs. Die Triebwerkhersteller und Autoherstellung wurden voneinander abgekoppelt.
Ab 1997 gehörten die Rechte am Rolls-Royce Kühler und der Kühlerfigur ́Spirit of Ecstasy ́. BMW hatte sich aber bereits die Namensrechte gesichert, sodass Bentley und Rolls-Royce getrennt wurden und ab den frühen 2000er Jahren Bentley zum Volkswagen Konzern und sowohl die Produktion als auch Rechte an Rolls-Royce BMW gehörten. Dies ist bis heute der Fall, sodass beide Marken in starker Partnerschaft mit weltweit agierenden deutschen Automobilherstellern verbunden sind.
Kontaktieren Sie CF Motors in der Classic Remise Berlin unter +49 30 4597 5870 oder über das Formular. Nennen Sie uns die gewünschte Baureihe und Ausstattung. Für ein bestimmtes Fahrzeug stimmen wir die Verfügbarkeit und einen möglichen Besichtigungstermin mit Ihnen ab.
Sie können einen Suchauftrag mit Ihren Wünschen zu Modell, Ausführung, Innenausstattung, Laufleistung und Budget stellen. Die Modellpalette dient dabei als Orientierung. Öffentlich verfügbare Fahrzeuge und bereits verkaufte Referenzen werden getrennt angezeigt.
Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns ganz unverbindlich Ihre Kontaktdaten über unser Kontaktformular. Wir melden uns dann umgehend per Telefon, Mail, WhatsApp oder Telegram zu Ihrem bevorzugten Zeitpunkt bei Ihnen.
* Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worlwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLRP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte.